Flusen und Gratbildung - Bohrungen und Belaginnen- und Belagaussendurchmesser
<=2mm zulässig, vorausgesetzt keine Beeinträchtigung der Funktion und Montage
Entgasungsschlieren
Bis Durchmesser 200 mm: 5mm lang und 5mm tief und 0,5 mm geöffnet; zulässig über 200 mm: 10mm lang und 5mm tief und 0,5mm geöffnet; zulässig max. 2 Merkmale zulässig